Ein Verfahrenspfleger hat die Aufgabe...
... die Interessen eines Betroffenen zu vertreten, wenn er dazu nicht in der Lage ist.
Der Verfahrenspfleger im Betreuungsrecht kommuniziert zwischen dem Betroffenen und dem jeweiligen Gericht. Dabei hat er sowohl die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen als auch deren objektiven Interessen zu berücksichtigen. Im Verfahren vertritt er vorrangig die gesetzlichen Rechte des Betroffenen.
Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe, dem Betroffenen zu erklären, wie das gerichtliche Verfahren abläuft sowie ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes sowie gerichtlichen Schreiben und Beschlüsse zu erläutern. Auch übermittelt er Wünsche des Betroffenen an das Gericht und recherchiert mögliche Alternativen. Er kann Rechtsmittel einlegen und an Anhörungen teilnehmen.
Er hat, ähnlich wie ein Rechtsanwalt, als Parteivertreter die gleichen Rechte und Pflichten für seinen „Mandanten“.
Als Verfahrenspfleger für das Nachlassgericht werde ich bei der Überprüfung von nachlassgerichtlichen Genehmigungen eingesetzt.